EIn altes Relikt, wonach sich eine Frau, an einem Mann bindet, womit die Frau abgesichert ist. Früher war es also wichtig, sich zu binden, um abgesichert zu sien. Man muß nur die Gebote ansehen. Bist du nicht mit der süßen Nachbarin verheiratet, sollst du sie nicht begehren. Denn die Heuchelscheune erlaubt den Sex erst nach der Hochzeit, nicht davor. Auch das Fremdgehen ist damit verboten. So wollte die Heuchelscheune eigentlich sicher stellen, daß du kein Bigamist bist, auch wenn das damals Blödsinn war. Im 13. Jahrhundert, gab es noch einige Probleme mit der EDV-Verbindung.
Heute ist die kirchliche Eheschließung vor dem Gesetz ungültig. Erst die standesamtliche Eheschließung ist gültig und bringt finanzielle und rechtliche Vorteile. (Steuer, Vaterschaft, Erbschaft, Voirmundschaft).
Darum heiratet man überhaupt noch. Wärst du Scheidungsanwalt, dann würdest du jede geschloßene Ehe, sehr begrüßen.

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